Pärchen auf RUFF CYCLES Lil_Buddy Pearlwhite

Allgemeine Regeln für E-Bikes & Pedelecs

E-Bikes und Pedelecs werden immer beliebter. Denn: Es ist viel komfortabler, neben der eigenen Muskelkraft durch einen elektrischen Antrieb unterstützt zu werden. Besonders wenn es bergauf geht, bietet ein E-Bike oder Pedelec die Chance, erfolgreich und ohne übermäßige Anstrengung an den Gipfel zu gelangen.
Ihr Vorteil: Sie sind das perfekte Gefährt für kurze Wege, wie zum Beispiel vom Parkplatz oder dem Bahnhof zum Arbeitsplatz. Platzsparend sind sie ebenfalls, da viele Modelle zusammenklappbar sind. Mit den neuen Verkehrsmitteln ergeben sich neue Fragen nach den Regeln im Straßenverkehr.  Nicht zu vergessen, natürlich tun wir mit unserem E-Gadget auch etwas Gutes für die Umwelt.
Und wer hat sich nicht schon gefragt: Muss ich einen Helm tragen, wenn ich mein E-Bike oder Pedelec fahre? Darf ich einen Beifahrer mitnehmen? Kann ich für meine Kinder E-Bikes kaufen oder benötige ich einen Führerschein? Ist ein Pedelec eigentlich dasselbe wie ein E-Bike? Benötige ich eine Versicherung? Wie schnell darf ich damit eigentlich fahren? 
 Wir geben Antworten auf diese Fragen!

Wann ist es empfehlenswert, sich ein E-Bike oder Pedelec zu kaufen? 

Durch die elektrische Unterstützung eines E-Bikes (Elektro-Fahrrad) schont der Radfahrer seine eigenen Kräfte. Weitere Strecken können bewältigt werden, es wird leichter bergauf zu fahren, mangelnde Fitness wird durch den Elektroantrieb kompensiert und man kommt schneller ans Ziel. Wenn dies Beweggründe sind, die auf Sie zutreffen, ist ein E-Bike oder Pedelec genau das Richtige für Sie! 

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem E-Bike, einem Pedelec und einem S-Pedelec?


Das E-Bike 

Genau genommen, sind die wenigsten tatsächlich mit einem E-Bike unterwegs. Rechtlich betrachtet, handelt es sich bei E-Bikes nämlich nicht um Fahrräder, sondern um Kleinkraftfahrzeuge. Sie besitzen einen tretunabhängigen Zusatzantrieb (= Selbstfahrfunktion), das bedeutet der Fahrer muss nicht in die Pedale treten, um die Motorunterstützung zu aktivieren. Bei den meisten E-Bikes wird die Geschwindigkeit über einen Gasgriff am Lenker mit der Hand reguliert. Da die meisten den Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec nicht genau kennen, werden die meisten elektrobetriebenen Bikes als E-Bike bezeichnet. Auch wir bei Luxury Gadgets reden von E-Bikes - auch wenn wir Pedelecs meinen, da dies dem allgemeinem Sprachgebrauch entspricht!

Das Pedelec 

Das Pedelec ist eine Abkürzung für “Pedal Electric Cycle” und ist das meistverbreitete Elektro-Bike. Es ist mit einem Elektromotor ausgestattet, der nur dann unterstützt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Sobald der Fahrer damit aufhört, schaltet sich auch die Motorunterstützung ab. Je mehr Kraft auf die Pedale wirkt, desto stärker wird der Motor-Antrieb. Durch verschiedene Gänge, hier Unterstützungsstufen (wie z.B. Sport, Turbo oder der Eco-Modi) genannt, lässt sich der Grad der Unterstützung einstellen. Die meisten Pedelecs/E-Bikes verfügen über ein Display am Lenkrad, der Ihnen alle Details zu Ihrer Fahrt, wie ein Bordcomputer zur Verfügung stellt. 
Die Motorleistung von Pedelecs beträgt maximal 250 Watt und die elektrische Tretunterstützung durch den Motor ist auf 25 km/h begrenzt, somit wird die Motorunterstützung bei Erreichen dieser Geschwindigkeit abgeriegelt. Mehr Tempo kann nur durch eigene Muskelkraft erzeugt werden. 
Pedelecs sind also rechtlich gesehen den Fahrrädern gleichzustellen und dürfen genauso im Straßenverkehr gefahren werden.
Die elektrischen Bikes von Ruff Cycles zum Beispiel sind nach dieser Definition auch Pedelecs. Sowohl E-Bikes als auch Pedelecs sind mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erhältlich.

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Ruff-Cycles-Biggie-Pedelec-Ebike-Midnight-Black von vorne

Das S-Pedelec 

Beim Speed Pedelec, handelt es sich ebenso um ein pedalbetriebenes Elektrofahrrad. Damit der Motor seine Leistung entfaltet, muss aktiv in die Pedale getreten werden. Wie der Name verrät, liegt der Unterschied darin, dass das S-Pedelec einen stärkeren Antrieb hat.
Der Motor darf eine Nenndauerleistung von bis zu 4.000 Watt erreichen und das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt werden. 
Rechtlich handelt es sich bei S-Pedelcs also um Krafträder, weshalb strengere gesetzliche Vorschriften gelten, etwa in Bezug auf das Mindestalter oder die Ausstattung im Straßenverkehr. Es besteht auch eine Helm-, Führerschein- und Zulassungspflicht. Außerdem ist das Fahren auf Radwegen und das Anbringen von Anhängern verboten.

Für welche E-Bikes und Pedelecs besteht Helmpflicht? 

In jedem Fall ist das Tragen eines Helmes immer empfehlenswert. Hohe Geschwindigkeit oder unübersichtlicher Straßenverkehr führen schnell einmal zu Unfällen, bei denen der Helm Schlimmeres verhindern kann.
Wer ein Pedelec fährt, das rechtlich wie ein Fahrrad klassifiziert ist, muss keinen Helm tragen.
Beim E-Bike und S-Pedelec besteht hingegen eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht. Nicht vorgeschrieben ist, welche Art von Helm getragen werden muss. Wer jedoch mit hohem Tempo unterwegs ist, sollte über den Kauf eines speziellen E-Bike-Helms nachdenken.

Benötige ich einen Führerschein für Pedelecs und E-Bikes? 

Da das Pedelec als Fahrrad gilt, braucht der Fahrer keinen Führerschein. Entsprechend gibt es keine Altersbeschränkung und auch Kinder dürfen ein Pedelec fahren. Komplizierter ist es beim S-Pedelec: Hier ist ein Führerschein der Klasse AM oder der Klasse B erforderlich. Der Fahrer muss deshalb mindestens 16 Jahre alt sein. Für vor dem 1. April 1965 Geborene gilt jedoch, dass Sie keinen Führerschein benötigen, jedoch ihren Personalausweis, eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ihren Autoführerschein mit sich führen müssen. Wer ein E-Bike fahren möchte, benötigt einen Mofa-Führerschein, den man bereits im Alter von 15 Jahren machen kann. 

Für welche E-Bikes und Pedelecs benötige ich ein Versicherungs-Kennzeichen? 

Für ein Pedelec mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h benötigen Sie kein Versicherungs-Kennzeichen. Hingegen für schnellere Pedelecs sowie für alle E-Bikes schon. 

Wie betrachtet die Gesetzgebung Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes? 

Juristisch werden Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes unterschieden, weil sie als unterschiedliche Fahrzeugarten mit entsprechend unterschiedlicher Gesetzgebung betrachtet werden.
Das Pedelec gilt als Fahrrad und wird entsprechend vom Gesetzgeber behandelt. Das S-Pedelec gilt hingegen als Kleinkraftrad und folglich als Kraftfahrzeug. In der Rechtsprechung umstritten ist das E-Bike. Einerseits schafft der Motor nur bis zu 25 km/h, aber andererseits kann es auch selbständig fahren. 

Alkohol auf dem E-Bike? 

Geht man davon aus, dass sowohl E-Bike und S-Pedelec rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, dürfen auf dem Pedelec maximal 1,6 Promille konsumiert werden, bevor sich der Fahrer strafbar macht. Sollte es zu einem Unfall kommen, oder die Fahrweise auffällig sein, ist allerdings schon 0,3 Promille strafbar.
Für E-Bike und S-Pedelec gilt: Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat.

E-Bike Beleuchtung 

Wer sich mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, muss für eine funktionierende Beleuchtung sorgen. Scheinwerfer und Schlussleuchte sind verpflichtende Standards. Eine Besonderheit zeigt sich bei den S-Pedelecs: Sie müssen auch tagsüber beleuchtet fahren, wie auch Mofas. Seit 2018 müssen die Scheinwerfer der E-Pedelecs dem EU-Standard ECE 113 entsprechen. 

Darf ich mit dem Pedelec oder E-Bike Radwege benutzen? 

Die Regeln für normale Fahrräder und Pedelecs sind gleich: Gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, muss er genutzt werden. Ist er nicht benutzungspflichtig, kann der Radfahrer auch auf der Straße fahren. Verboten ist das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, es sei denn, es ist ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild gestattet.
Für E-Bikes gilt: Innerorts muss auf der Straße gefahren werden, außerhalb einer Ortschaft kann der Radweg genutzt werden.
S-Pedelecs dürfen nur auf der Straße gefahren werden. Fahrradstraßen zu nutzen, ist nur erlaubt, wenn sie für Kraftfahrzeuge freigegeben sind. 

Welche Versicherung ist nötig und empfehlenswert? 

Pedelecs sind nicht versicherungspflichtig. Da sie im Allgemeinen einen hohen Anschaffungspreis haben, sollte man sich gut gegen Diebstahl versichern. Dies kann man über die Hausratversicherung regeln. Auch kann es sinnvoll sein, sich für eventuell entstehende Schäden, die beim Fahren mit dem Pedelec entstehen, mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Dies ist aber nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Anders sieht es beim hochmotorisierten E-Bike oder S-Pedelec aus. Hier benötigt der Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Er erhält von der Versicherung ein Kennzeichen, das am Rad angebracht werden muss. Auch kann es hier sinnvoll sein, eine Kaskoversicherung abzuschließen.

 In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie die wichtigsten Fragen noch einmal auf einen Blick in eine Übersicht gebracht.


Pedelec bis 25 km/h
Pedelec bis 45 km/h
E-Bike bis 25 km/h
E-Bike bis 45 km/h
Höchstgeschwindigkeitbis 25 km/h mit Unterstützungbis 45 km/h mit Unterstützung25 km/h ohne Unterstützung45 km/h ohne Unterstützung
Führerschein
neinKlasse AM nötigKlasse AM nötigKlasse AM nötig
Mindestalternein16 Jahre16 Jahre16 Jahre
Versicherungskennzeichenneinjajaja
private Versicherungjajajaja
Helmpflichtnicht zwingend aber zu empfehlenjajaja
Nutzung Radwegjaneinneinnein
Quelle: ADAC
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Egal für welches Fortbewegungsmittel Sie sich entscheiden, Elektro-Mobilität erfreut sich wachsender Begeisterung und ist aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken.
 Bei Luxury Gadgets beraten wir Sie gerne zum Thema E-Bikes im Ganzen.
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Sollten Sie Fragen zu Versicherung oder Finanzierung Ihres neuen Lieblingsstückes haben, helfen wir ebenfalls gerne weiter!
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